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   BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85   

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https://dejure.org/1990,10554
BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85 (https://dejure.org/1990,10554)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1990 - IX R 183/85 (https://dejure.org/1990,10554)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1990 - IX R 183/85 (https://dejure.org/1990,10554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Selbstnutzung einer Wohnung durch den Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II, 1991, 171, entschieden, daß die Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen auch dann erfüllt ist, wenn er die Wohnung zusammen mit anderen Personen, insbesondere nahen Angehörigen, Lebensgefährten, Freunden oder Bekannten, gemeinschaftlich nutzt.
  • BFH, 21.07.1988 - IX R 86/84

    Einfamilienhaus - Nutzungswert - Zurechnung des Nutzungswerts - Vorbehalt des

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
    Zur Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen gehört die Mitbenutzung der Wohnung durch die mit dem Steuerpflichtigen in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 IX R 86/84, BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938).
  • BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86

    Anforderungen an Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
    Anmerkung: Mit gleicher Begründung hat der BFH bei "hälftiger" Vermietung und gemeinschaftlicher Nutzung eines Einfamilienhauses die ausschließliche Selbstnutzung durch den Eigentümer i. S. v. §§ 21 Abs. 2 Alt. 1, 21a EStG bejaht; Urteil vom 27. November 1990 IX R 5/88, BFH/NV 1991, 305 (Vorinstanz: Nds. FG, EFG 1988, 173); vgl. auch das Urteil vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773.
  • BFH, 27.11.1990 - IX R 5/88

    Einkommensteuer; Vermietung eines Einfamilienhauses zur Hälfte

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
    Anmerkung: Mit gleicher Begründung hat der BFH bei "hälftiger" Vermietung und gemeinschaftlicher Nutzung eines Einfamilienhauses die ausschließliche Selbstnutzung durch den Eigentümer i. S. v. §§ 21 Abs. 2 Alt. 1, 21a EStG bejaht; Urteil vom 27. November 1990 IX R 5/88, BFH/NV 1991, 305 (Vorinstanz: Nds. FG, EFG 1988, 173); vgl. auch das Urteil vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773.
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